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Meine bisherigen Welpenkinder:  

A-Wurf
Dina vom Edertal x Falk vom Märkischen Land
geboren am 07.06.2003

Apollo schwarz /61381 Friedrichsdorf
Arcon schwarz /40789 Monheim
Arthos schwarz /bei mir in Marsberg
Alpha schwarz /34128 Kassel
Akima schwarz /bei mir in Marsberg
Amy-Sue schwarz /34311 Naumburg
Amira schwarz /57539 Fürthen
Anja schwarz /35216 Biedenkopf


B-Wurf
Dina vom Edertal x Icon von der Burg Litermont
geboren am 16.04.2005

Blade schwarz /34414Warburg
Brooklyn braun /36367 Wartenberg
Brenda schwarz /99192 Erfurt
Baica schwarz /34311 Naumburg
Bo /alias Gina braun /38176 Wendeburg
Bana braun /34414 Warburg
Bess braun /bei mir in Marsberg
Baghira braun /14469 Potsdam


C-Wurf
Inka vom Edertal x Icon von der Burg Litermont
geboren am 13. 10. 2008
>>Bitte anklicken<<

Cicca schwarz /34582 Borken Frau Bährle
Carat schwarz /59390 Olfen
Creck schwarz /34298 Helsa
Cosmo braun /32031 Herford
Connex braun /35260 Stadt Allendorf


D-Wurf
Akima von der Sababurg x Quint vom Edertal
geboren am 26. 10. 2009
>>Bitte anklicken<<

Dakota braun /bei mir in Marsberg



Ich bedanke mich bei den Hundeeltern von
für die liebevolle und harmonische Haltung meiner Hundekinder.

Nur bei einer Hündin aus meinem B-Wurf
stimmt mich die Behandlung zum Wohl der Hündin (nachweislich)
ganz, ganz traurig!!

Auszug aus den Zuchtbestimmungen des VDH zum Wohle der Hündin:

2. Mindestalter:

Das Mindestalter für Zuchttiere (Rüde und Hündin) beträgt zum Zeitpunkt des Deckacktes 18 Monate. Hündinnen dürfen mit Vollendung des 8. Lebensjahres nicht mehr zur Zucht verwendet werden. Rüden können, falls dieselben nachweislich gute Vererber sind und sich noch in guter Konditionbefinden, unbegrenzt zur Zucht verwendet werden.

3. Beleghäufigkeit:

Eine Hündin darf nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von etwa zwölf Monaten zur Zucht verwendet werden. Der Hauptzuchtwart kann auf begründeten, schriftlichen Antrag, z.B. bei einer Umstellung von Winter- auf Sommerwurf, die schriftliche Genehmigung für eine einmalige Ausnahme erteilen. Dem Antrag ist eine Fotokopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) beizufügen. Es kann ein Bericht über den Allgemeinzustand der in Frage kommenden Hündin angefordert werden.
Eine Umstellung der Hündin ist ausgeschlossen, wenn ihr bei dem letzten Wurf mehr als sechs Welpen belassen wurden. Werden einer Hündin -ohne Verwendung einer Amme entgegen den Zuchtrichtlinien mehr als acht Welpen zur Aufzucht belassen, so darf sie erst 18 Monate nach dem Wurftag wieder belegt werden und ist auf Lebenszeit von der Umstellung ausgeschlossen.



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© Andrea Landgrebe, Warburg-Rimbeck